| Der Weg zu den eigenen vier Wänden wird »steiniger«. Ab diesem
Jahr gelten für die Eigenheimzulage niedrigere Einkommensgrenzen: Ledige dürfen danach insgesamt bis zu 160 000 DM (81 807 Euro), Verheiratete bis zu 320 000 DM (163 613 Euro) über einen Zeitraum von zwei Jahren (im Jahr der Anschaffung und im Jahr zuvor) verdienen. Für jedes Kind werden noch einmal 10.226 Euro angerechnet. Damit dürfte sich die Zahl derjenigen, die in den Genuss der Förderung kommen, deutlich verringern. Zum Vergleich: Bislang durften allein Stehende in diesem Zeitraum 122.710 Euro und Verheiratete 245.420 Euro verdienen.
Bei einer vierköpfigen Familie können so über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren bis zu 36 404 Euro Eigenheimzulage zusammenkommen. Ohne diese Förderung dürfte so manche Finanzierung in eine Schieflage geraten. Denn die wenigsten sind in der Lage, ein solches Finanzierungsloch mit Eigenkapital zu stopfen. Bleibt als Ausweg lediglich eine Aufstockung des Fremdkapitals, also ein höheres Darlehen. Höhere Schulden bedeuten aber auch eine höhere monatliche Zins- und Tilgungsbelastung.
Wer mehr Geld von seiner Bank will, muss höhere Zinsen
zahlen
Doch damit nicht genug. Der Beleihungsrahmen für so genannte
erstrangige Darlehen beträgt bei Banken lediglich 60%. Wer auf Grund der fehlenden
Eigenheimzulage ein höheres Darlehen benötigt und so über die 60%-Grenze schlittert,
muss mit etwas höheren Zinsen rechnen. Die Zinssätze, die die Banken veröffentlichen,
gelten meistens nur für erstrangige Darlehen. Die Rangstelle des Darlehens gibt bei
mehreren im Grundbuch eingetragenen Gläubigern Aufschluss über die Reihenfolge, in der
die Darlehensgeber im Fall einer Zwangsvollstreckung aus dem Liquidationserlös befriedigt
werden.
Doch noch ist nichts verloren. Wer sich die Eigenheimzulage noch in diesem Jahr sichern will, hat gute Chancen. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums reicht es, wenn bis zum Ende diesen Jahres entweder der Bauantrag für das geplante Eigenheim bei der zuständigen Baubehörde eingegangen ist oder ein notariell beglaubigter Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Unabhängig davon könne der Antrag für die Eigenheimzulage, so hieß es weiter, erst im nächsten Jahr gestellt werden. Hintergrund: Die Eigenheimzulage kann frühestens zu dem Zeitpunkt beantragt werden, zu dem das neue Eigenheim erstmals zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Steigende Zinsen können vielen Häuslebauern gefährlich
werden
Doch es gibt noch einen anderen guten Grund, seinen Traum von
den eigenen vier Wänden nicht auf die lange Bank zu schieben. Seit Juni diesen Jahres
ziehen die Zinsen für Hypothekendarlehen an. Bauen wird damit wieder teurer. Während
Mitte Januar ein zehnjähriges Hypothekendarlehen teilweise für weniger als effektiv 5%
zu haben war, beträgt der derzeitige durchschnittliche effektive Zinssatz für ein
solches Darlehen mehr als 6%.
Bereits Mitte Juli hatte Erich Hildebrandt, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Makler (VDM), vor den ersten Anzeichen für ein mögliches Ende der historisch niedrigen Zinsen gewarnt. Wer an den Kauf einer Immobilie denkt, so Hildebrandt, solle daher nicht allzu lange warten. Wenn die Zinsen erst einmal richtig in Bewegung gerieten, könne jede Woche, wenn nicht gar jeder Tag »richtig Geld kosten.« Bei einem Finanzierungsvolumen von 255.646 Euro könne ein halbes Prozent höhere Zinsen bei gleichem Finanzierungsrahmen ein Zimmer weniger im Haus bedeuten.
Doch verglichen mit den Konditionen für Hypothekendarlehen, die Anfang der neunziger Jahre galten, sind die derzeitigen Finanzierungskosten nach wie vor attraktiv. Zum Vergleich: Bei einem Nominalzinssatz von derzeit durchschnittlich 5,8% und einer Tilgung von 1% müssen Sie für ein zehnjähriges Hypothekendarlehen über 102.258 Euro monatlich 579 Euro zahlen. Bei einem Zinssatz von 9%, wie Anfang der neunziger Jahre, läge diese Belastung bei 852 Euro.
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